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Umwelt

Vorgezogene Recycling-Gebühr auf Entladungslampen

Per 1. August 2005 ist die, vom Bundesrat verabschiedeten Ergänzungen zur sogenannten VREG, Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte, in Kraft getreten.

 

Ab 1. August 2005 müssen Lampenhersteller und Importeure auf Entladungslampen eine vorgezogene Recycling-Gebühr erheben und abrechnen.

Auf Rechnungen wird die vRG separat ausgewiesen.

 

Mit Ausnahme von Glüh- und Halogenlampen (Ausnahme MASTER PAR20 E mit integriertem Trafo) sind alle Entladungslampen und LED Lampen vRG-pflichtig. Zur einfachen Erkennung sind die betroffenen Lampen in unserer Preisliste, mit dem vRG-Symbol gekennzeichnet worden. Die aktuelle Version der Preisliste finden Sie im Internet unter www.lighting.philips.ch.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:

+ Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS
+ Stiftung Entsorgung Schweiz
[Vorgezogene Recycling-Gebühr auf Entladungslampen]

Auf diesen Seiten finden Sie unter anderem:

+ Merkblatt für Entsorgung von Leuchtmitteln (Lampen) und Leuchten
+ Gerätekatalog der Leuchtmittel (Lampen) die vRG pflichtig sind: